Jörg Brodbeck
Rechtsanwalt für
Arbeit- und Familienrecht
Verfahrensbeistand
Rechtsanwalt Brodbeck gründete die Kanzlei im September 2000. Neben der Beratung und Vertretung mittelständiger Unternehmen bildete sich schnell das Familienrecht als zweiter Schwerpunkt heraus.
Dementsprechend erfolgte im August 2002 die Ernennung zum Fachanwalt Arbeitsrecht und zudem im März 2009 zum Fachanwalt Familienrecht. Entsprechend der Entwicklung der Kanzlei ist Rechtsanwalt Brodbeck heute ausschließlich im Bereich Familienrecht und Arbeitsrecht tätig.
Im Arbeitsrecht erfolgt gleichermaßen die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen bereichen des Arbeitslebens.
Im Familienrecht steht insbesondere die umfassende Beratung im Rahmen der Beendigung einer Lebensgemeinschaft unter Berücksichtigung sämtlicher persönlicher und wirtschaftlicher Belange im Vordergrund.
Das Mandat ist in diesen beiden Rechtsgebieten immer geprägt von dem Ziel des weiteren Miteinander, der Streitvermeidung, aber auch des Erreichens der eigenen Ziele. Nur wenn man den rechtlichen Rahmen und die Möglichkeiten kennt und auslotet, kann man vernünftige Kompromisse suchen und finden.
Der konsequente Einsatz für die Mandanten hat dazu geführt, dass Rechtsanwalt Brodbeck zwischenzeitlich Mandate nahezu bundesweit vertritt.
Weiterhin ist Rechtsanwalt Brodbeck für verschiedene Familiengerichte als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder in Familiengerichtsverfahren tätig. Diese Aufgabe rundet die Erfahrungen im Familienrecht durch eine andere Perspektive positiv ab.
Sollten Sie Interesse an einem Beratungsgespräch haben vereinbaren Sie dieses bitte unter
brodbeck@kanzlei-brodbeck.de
Die Kosten einer Erstberatung sind bei uns auf 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Am 22.08.2002 wurde Rechtsanwalt Brodbeck durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Voraussetzungen nach der Fachanwaltsordnung hierfür sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven und des Individualarbeitsrechts. Diese Qualifikation muss durch eine Zusatzausbildung und durch Dokumentation der bereits auf diesem Rechtsgebiet bearbeiteten Mandate nachgewiesen werden. Weiterhin ist eine jährliche Fortbildung Voraussetzung für Führung des Titels Fachanwalt.
Dank dieser Zusatzqualifikation ist es uns möglich, Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fachlich kompetent zu beraten und entsprechend zu vertreten.
Dank dieser Zusatzqualifikation ist es uns möglich, Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fachlich kompetent zu beraten und entsprechend zu vertreten.
Fachanwalt Familienrecht
Bereits seit dem Referendariat, Wahlstation am Familiengericht Wetzlar, und dem Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1999 kristallisierte sich das Familienrecht als Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Brodbeck heraus.
Am 26. März 2009 erfolgte sodann die Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht, aufgrund der der Rechtsanwaltskammer nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Familienrecht.
Am 26. März 2009 erfolgte sodann die Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht, aufgrund der der Rechtsanwaltskammer nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Familienrecht.
- allgemeines Verfahrensrecht
- Scheidungsrecht
- Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
- Unterhaltsrecht
- familienrechtliche Fragestellungen im Steuerrecht
- familienrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht
- Güterrecht - Zugewinnausgleich
- einstweiliger Rechtsschutz
- Hausratsverteilung
- Versorgungsausgleich
- internationales Privatrecht
- Erbrecht
- Vertragsgestaltung
Am 26. März 2009 erfolgte letztlich die Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt.
Bianca Reu
Rechtsanwältin für
Familienrecht und Erbrecht
Verfahrensbeistand
Nach dem Prinzip „Ihr Ziel bestimmt meinen Weg“ biete ich Ihnen:
- zielgerichtete Beratung
- besondere Berücksichtigung der emotionalen Belastung
- Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten
Ausgangspunkt meiner Beratung ist eine detaillierte Analyse der Problemstellung Ihres individuellen Falls, auf deren Basis wir gemeinsam Ihre genaue Zielsetzung formulieren.
Unter Berücksichtigung der mit familienrechtlichen Konfliktsituationen in der Regel verbundenen emotionalen Belastungen zeige ich Ihnen alle rechtlichen Wege auf und stimme mit Ihnen ab, welches Vorgehen in ihrem Fall am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.
Die erarbeitete Strategie setze ich anschließend mit den Mitteln unserer Rechtsordnung nachhaltig durch.
Unter Berücksichtigung der mit familienrechtlichen Konfliktsituationen in der Regel verbundenen emotionalen Belastungen zeige ich Ihnen alle rechtlichen Wege auf und stimme mit Ihnen ab, welches Vorgehen in ihrem Fall am sinnvollsten und wirtschaftlichsten ist.
Die erarbeitete Strategie setze ich anschließend mit den Mitteln unserer Rechtsordnung nachhaltig durch.
Fachanwältin Familienrecht
Umfassende Erstberatung bei Trennungsabsicht:
Trennungsfolgen, finanzielle Situation, unterhaltsrechtliche Fragen, Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, wie trenne ich mich, was muss ich sofort unternehmen, wie schütze ich mich vor den Reaktionen des Ehepartners
Einvernehmliche Scheidung:
Beratung zu Scheidungsfolgen, einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarungen, Konfliktberatung mit dem Ziel der Herbeiführung einer einvernehmlichen, fairen Scheidung
Beratung zur Vorsorge für die Zukunft und das Alter:
Sorgerechtserklärungen, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, erbrechtliche Beratung
Zielgerichtete Beratung zu allen familienrechtlichen Themen:
beispielsweise Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Unterhaltsabänderungen, Rechte und Pflichten nichtehelicher Väter und Mütter
Durchsetzung Ihrer Rechte im streitigen Verfahren:
Aufklärung über Möglichkeiten, Chancen, Risiken und Kosten, konsequente und nachhaltige Durchsetzung vor Gericht
Trennungsfolgen, finanzielle Situation, unterhaltsrechtliche Fragen, Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, wie trenne ich mich, was muss ich sofort unternehmen, wie schütze ich mich vor den Reaktionen des Ehepartners
Einvernehmliche Scheidung:
Beratung zu Scheidungsfolgen, einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarungen, Konfliktberatung mit dem Ziel der Herbeiführung einer einvernehmlichen, fairen Scheidung
Beratung zur Vorsorge für die Zukunft und das Alter:
Sorgerechtserklärungen, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, erbrechtliche Beratung
Zielgerichtete Beratung zu allen familienrechtlichen Themen:
beispielsweise Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Unterhaltsabänderungen, Rechte und Pflichten nichtehelicher Väter und Mütter
Durchsetzung Ihrer Rechte im streitigen Verfahren:
Aufklärung über Möglichkeiten, Chancen, Risiken und Kosten, konsequente und nachhaltige Durchsetzung vor Gericht
Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht
Vertieftes Fachwissen auf aktuellstem Stand (erfolgreich abgeschlossener Fachanwaltslehrgang für Familienrecht nach der grundlegenden Reform des Familienrechts) sowie kontinuierliche Fortbildung in den Bereichen
- Ehescheidung
- Ehegattenunterhalt
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- Internationales Privatrecht
- Erbrecht
- Vertragsgestaltung
- Umgangs- und Sorgerecht
- Kindesunterhalt
- Abstammungsrecht
- Gewaltschutz
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
Enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Brodbeck, der als Fachanwalt auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung aufweist.
Kosten
Erstberatung: 150,- € zzgl. 19% Mehrwertsteuer
Folgekosten sind streitwertabhängig und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Vergütungsvereinbarungen möglich
staatliche Unterstützung durch Beratungshilfe,Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe: bei geringem Einkommen entstehen Ihnen unter Umständen keine oder nur geringe Kosten, ich berate Sie dazu gerne
Noch Fragen?
reu@kanzlei-brodbeck.de
Folgekosten sind streitwertabhängig und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Vergütungsvereinbarungen möglich
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