Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem es wie kaum in einem anderen, eine Fülle von Einzelgesetzen gibt, die noch von keiner Gesetzgebung gebündelt werden konnten. Darüber hinaus ist vieles nur grob gesetzlich geregelt
und Bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung, so dass es in erheblichem Maße immer wieder auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ankommt.
Das Arbeitsrecht umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:
und Bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung, so dass es in erheblichem Maße immer wieder auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ankommt.
Das Arbeitsrecht umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:
- Kündigungsschutzverfahren
- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- allgemeine arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Interessen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
- Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
- Beratung und Vertretung bei Interessenausgleichen und Sozialplänen, sowie in Einigungsstellenverfahren
Sollten Sie konkrete Fragen zu einem dieser Rechtsgebiete haben, so wenden sie sich bitte an info@kanzlei-brodbeck.de oder folgende Tel-Nr.: 06182 / 894840.
Im Familienrecht ist, ähnlich wie im Arbeitsrecht, vieles nur so durch Gesetze geregelt, dass es einer Fülle von Auslegungen durch die Rechtsprechung bedarf. Es ist daher zwingend erforderlich, dass der beratende Rechtsanwalt vertiefte Kenntnisse im Familienrecht, insbesondere in der aktuellen Rechtsprechung, aufweisen kann.
Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, die quasi zum „Gesetz“ geworden ist, aber eigentlich nur eine von einem Gericht herausgegebene Richtlinie darstellt. Darüber hinaus gibt es speziell im Familienrecht sog. Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte, so dass es im Familienrecht entscheidend darauf ankommt, welches Familiengericht örtlich zuständig ist.
Das Familienrecht umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:
Bekanntestes Beispiel hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, die quasi zum „Gesetz“ geworden ist, aber eigentlich nur eine von einem Gericht herausgegebene Richtlinie darstellt. Darüber hinaus gibt es speziell im Familienrecht sog. Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte, so dass es im Familienrecht entscheidend darauf ankommt, welches Familiengericht örtlich zuständig ist.
Das Familienrecht umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:
- Scheidungsverfahren
- Sorgerechtsverfahren
- Umgangsrechtsverfahren
- Unterhaltsverfahren
- Adoptionsrecht
- Vertragsgestaltung / Gestaltung von Eheverträgen
- Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
- familienrechtliche Fragestellungen im Steuerrecht
- familienrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht
- Güterrecht - Zugewinnausgleich
- einstweiliger Rechtsschutz
- familienrechtliche Fragestellungen im Erbrecht
- Ehegattenunterhalt
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Güterrecht
- Kindesunterhalt
- Abstammungsrecht
- Gewaltschutz
Sollten Sie konkrete Fragen zu einem dieser Rechtsgebiete haben, so wenden sie sich bitte an info@kanzlei-brodbeck.de oder folgende Tel-Nr.: 06182 / 894840.
Im Erbrecht ist zu unterscheiden zwischen der Frage der Gestaltung einer Regelung für einen künftigen Erbfall, insbesondere Testamentsgestaltung, Verfügungen von Todes wegen usw. und den erbrechtlichen Regelungen nach Eintritt des Erbfalls.
Gerade der Gestaltung eines künftigen Erbfalls sollte deutlich mehr Beachtung geschenkt werden, da in dieser Phase künftigen Erbstreitigkeiten gegebenenfalls vorgebeugt werden kann.
Neben der Frage der Gestaltung einer testamentarischen Regelung empfehlen wir unseren Mandanten stets die turnusmäßige Überprüfung ihrer Verfügungen anhand der aktuellen Lebensverhältnisse.
Gerade der Gestaltung eines künftigen Erbfalls sollte deutlich mehr Beachtung geschenkt werden, da in dieser Phase künftigen Erbstreitigkeiten gegebenenfalls vorgebeugt werden kann.
Neben der Frage der Gestaltung einer testamentarischen Regelung empfehlen wir unseren Mandanten stets die turnusmäßige Überprüfung ihrer Verfügungen anhand der aktuellen Lebensverhältnisse.